Abänderung von Unterhaltsverträgen der KESB

Abänderung von Unterhaltsverträgen der KESB

Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, haben in der Regel einen von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigten Unterhaltsvertrag  für ihr Kind abgeschlossen. Aufgrund des neuen Kinderunterhaltsrechts können diese abgeändert werden.  Wichtig zu wissen: im Gegensatz zu gerichtlich festgesetzten Unterhaltsbeiträgen, die ein Jahr rückwirkend abgeändert werden können, können behördliche Unterhaltsverträge nicht rückwirkend abgeändert werden. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie den Unterhaltsvertrag für Ihr Kind abändern lassen sollten, dann lassen Sie den Vertrag baldmöglichst durch  eine / einen auf Familienrecht spezialisierte Anwältin / Anwalt überprüfen.