Trennung
Eine Trennung von einem Partner ist ein sehr schmerzhafter Prozess. Studien haben ergeben, dass der Ablösungsprozess vergleichbar ist wie bei dem Tod des Partners oder eines Familienangehörigen. Ihre mentale Verfassung wird nicht immer gut sein. Sie werden emotional sein und spontane (und nicht immer die besten) Entscheidungen treffen. In dieser Situation ist es die beste Entscheidung, wenn Sie sich anwaltlich beraten lassen. Sie müssen wissen, was auf Sie zukommt und Sie sollen die Möglichkeit haben, Rechtliches in die Hände einer nicht emotional betroffenen Fachperson legen zu können, die ihre Interessen wahrt. Wenn Sie sich trennen wollen und nicht wissen, was Ihre Rechte und Pflichten sind, wie es finanziell weitergeht, was mit den Kindern passiert etc. oder wenn Ihr Partner oder Ihre Partnerin Sie mit der Trennung konfrontiert, nehmen Sie sich Zeit, lassen Sie sich beraten, bevor Sie langfristige Entscheidungen treffen, Vereinbarungen unterzeichnen etc. Rufen Sie mich an.
Scheidung / Auflösung eingetragener Partnerschaften
Das Ende einer Ehe oder Partnerschaft bedeutet aber nicht immer das Ende jeglicher Beziehung zum ehemaligen Partner / Ehegatten. Gemeinsame Kinder oder gemeinsam geschaffene Vermögenswerte sind lange, teilweise lebenslange Bindungen auf einer anderen als der romantischen Partnerebene. Sich mit Respekt und Anstand wirtschaftlich zu entflechten und auseinanderzugehen ist eine grosse Leistung, denn die gemeinsame Vergangenheit mit all ihren Verletzungen und auch schönen Erinnerungen bringen Ihre inneren Waagschalen immer wieder aus dem Gleichgewicht. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Scheidung oder Auflösung Ihrer Partnerschaft auf eine Weise durchzuführen, die fair, konstruktiv und zukunftsorientiert ist. Dabei sehe ich es als meine allererste Aufgabe an, Sie hinsichtlich der verschiedenen Optionen, die alle zum Ziel „Scheidung / Auflösung Partnerschaft“ führen, umfassend zu beraten und mit Ihnen gemeinsam den Weg zu finden, der für Sie und für das von der Scheidung betroffene Familiensystem am besten passt und Ihre persönlichen und finanziellen Ressourcen am besten schützt. Das Ziel ist es, dass Ihr Konflikt nachhaltig gelöst wird, ob ich Ihnen nun als beratende oder gerichtlich engagierte Anwältin zur Seite stehe, ob ich Sie als Collaborative Lawyer unterstütze oder Ihnen und Ihrem Partner/ Ehegatten als Mediatorin zur Verfügung stehe.
Unterhalt
Seit Anfang Januar 2017 gilt das neue Kinderunterhaltsrecht. Nichteheliche Kinder sollen gleich „behandelt“ werden, wie eheliche Kinder. Im Prinzip soll es einer Mutter ermöglicht werden, ihr kleines Kind selbst zu betreuen, ob sie nun mit dem Vater des Kindes verheiratet war oder nicht. Diese Gesetzesänderung hat sehr grosse Verunsicherung ausgelöst, da auch die Rechtsprechenden und die Rechtsberatenden noch keine klaren Vorgaben haben, wie der Unterhalt, insbesondere der Betreuungsunterhalt eines Kindes nun neu berechnet wird. In Kenntnis der im Kanton Zürich geltenden Grundsätze kann ich Ihnen eine Richtschnur geben und Sie dabei unterstützen, angemessene Lösungen zu finden, z.B. wenn Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner in einer Unterhaltsvereinbarung einen Kinderunterhalt festlegen möchten.
Ehe- und Partnerschaftsverträge
Es mag für den Einen oder die Andere unromantisch sein, aber als Anwältin empfehle ich Ihnen, von der Möglichkeit der Ehe- und Partnerschaftsverträge Gebrauch zu machen. Schwierige Fragen können viel einfacher geregelt werden, wenn Sie sich gut verstehen. Zudem bietet die inhaltliche Auseinandersetzung mit vielleicht persönlich unangenehmen aber notwendigen Themen, die nicht zum „Wolke 7“-Gefühl einer frischen Beziehung oder Ehe passen, die Partnerschaft sogar stärken. Lassen Sie sich beraten, ob in Ihrem Fall der Abschluss eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrags sinnvoll oder vielleicht sogar anzuraten ist. Machen Sie sich gemeinsam Gedanken, was Sie sich vorstellen und kommen Sie zu einer Beratung. Vielfach reicht eine grundsätzliche rechtliche Information schon aus, um Unsicherheiten oder Ängsten vorzubeugen oder um in der Lage zu sein, mit einem klaren Blick ein ganz bestimmtes Thema anzugehen und gemeinsam zu lösen.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Nichts ist so wenig gesetzlich geregelt, wie die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Bei der Auflösung einer solchen Gemeinschaft können Sie von vielen verschiedenen Juristen / Juristinnen mindestens genauso viele unterschiedliche Auskünfte bekommen. Da wird das Recht der einfachen Gesellschaft, Arbeitsrecht, Auftragsrecht, mitunter sogar analog das Eherecht herangezogen und je nachdem, welche gesetzlichen Bestimmungen konsultiert werden, kommt ein völlig anderes Ergebnis heraus. Und eine gerichtliche Liquidation führt in der Regel zu sehr unbefriedigenden Resultaten.
Wenn Sie als nicht verheiratetes respektive nicht verpartnerschaftetes Paar grössere gemeinsame Vermögenswerte schaffen, z.B. eine Liegenschaft kaufen oder ein gemeinsames Unternehmen gründen etc., oder wenn Sie gemeinsame Kinder haben, sich Gedanken über die Absicherung des Partners / der Partnerin machen, dann sollten Sie sich über die vertraglichen Regelungsmöglichkeiten beraten lassen.
Interkulturelle Sachverhalte
Gerne biete ich Ihnen meine Unterstützung bei Konflikten in binationalen Ehen und Partnerschaften und grenzüberschreitenden Sachverhalten an: als beratende Anwältin, als Mediatorin, als Collaborative Lawyer.
Aussergerichtliche grenzüberschreitende Fälle (die Ehegatten/PartnerInnen/Eltern wohnen in unterschiedlichen Ländern) kann ich auch mit ausländischen AnwaltskollegInnen führen. Ich verfüge über ein breites Netzwerk von Anwältinnen und Anwälten in Europa und Nordamerika (USA und Kanada).
Die Beratungen und Verhandlungen können auf Englisch geführt werden.