Methoden im Versicherungsrecht

Um Ihr Problem zu lösen, müssen wir es zuerst kennen. Nach einem ausführlichen Gespräch mit Ihnen und einem entsprechenden Aktenstudium können wir Sie beraten und können Ihnen Chancen und Risiken aufzeigen. Erteilen Sie uns ein Vertretungsmandat, so werden wir zuerst mit der Gegenseite das Gespräch suchen um eine aussergerichtliche Lösung anzustreben. Dies ist in der Regel für den Mandanten die schnellste und finanziell günstigste Methode.

Scheitern die Verhandlungen oder ist die Gegenseite nicht zu Gesprächen bereit, so muss geklagt werden. Gerne vertreten wir Sie sowohl in zivilrechtlichen Klagen als auch im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren bis vor Bundesgericht.

Beratung

Wenn Sie einen Schaden, insbesondere einen Körperschaden erlitten haben, informieren wir Sie gerne über die Ansprüche, welche Sie gegenüber den diversen Versicherungen haben. Oft sind mehrere Versicherungen involviert. Wenn die Klienten nicht die nötigen Informationen haben, laufen sie Gefahr, dass die Ansprüche (die sie gar nicht kannten) verjähren und verwirken.

Gerne können wir Sie auch betreffend weiterem Vorgehen und der Koordination der diversen Versicherungen beraten, wenn Sie bereits bei einer Versicherung Ansprüche gestellt haben.

Verhandlung

Wenn wir ein Mandat übernommen haben, versuchen wir in der Regel zuerst mit den involvierten Privatversicherungen zu verhandeln. Dabei ist die Ausbildung in Wirtschaftsmediation sehr von Vorteil. Erreicht man eine aussergerichtliche Einigung, so ist dies für den Klienten der kürzere Weg. Er hat auch keine finanziellen Risiken, wie dies beim Prozess der Fall ist und, last but not least, Sie ersparen sich einen langwierigen und psychisch belastenden Prozess.

Um eine faire Einigung zu finden, braucht es beide Parteien.

Prozessführung

Ist im Privatversicherungsrecht und Haftpflichtrecht keine aussergerichtliche Einigung möglich, so muss prozessiert werden. Wir vertreten Sie gerne durch alle Instanzen.

Das Sozialversicherungsrecht ist öffentliches Recht, Verwaltungsrecht. Es werden Verfügungen erlassen, welche dann mit dem entsprechenden Rechtsmittel angefochten werden müssen. Hier muss regelmässig der Rechtsweg eingeschlagen werden. Es handelt sich aber um finanzielle kostengünstigerer Prozesse, als die Zivilprozesse und, es sind alles schriftliche Verfahren. Sie müssen also in der Regel nicht vor Gericht erscheinen.

Auch im Sozialversicherungsrecht prozessieren wir für Sie bis vor Bundesgericht.