Neues Kinderunterhaltsrecht seit 1. Januar 2017

Neues Kinderunterhaltsrecht seit 1. Januar 2017

Seit 1. Januar 2017 sind die neuen Bestimmungen betreffend Kinderunterhalt in Kraft. Neu gehört zum Kinderunterhalt nicht nur der Barunterhalt, sondern auch der Betreuungsunterhalt. Dem Kind wird also ein zusätzlicher Betrag bezahlt, damit das Existenzminimum des betreuenden und somit in der Erwerbstätigkeit eingeschränkten Elternteils gedeckt wird. Dies gilt sowohl für eheliche als auch für nichteheliche Kinder. Wie sich der Unterhalt neu genau berechnet, dafür gibt es keine festen Regeln. Allmählich zeichnet sich aber ab, wie die Gerichte bestimmter Regionen oder Kantone entscheiden. Die Beratung diesbezüglich durch eine fachkompetente Rechtsanwältin oder einen fachkompetenten Rechtsanwalt ist sehr empfehlenswert.