Umwandlung von Entschädigungsrenten nur noch bis 31.12.2017 möglich

Umwandlung von Entschädigungsrenten nur noch bis 31.12.2017 möglich

Geschiedene, die von ihrem Ehegatten statt eines Vorsorgeausgleichs (Teilung der Pensionskassenguthaben) eine lebenslange Rente erhalten (Rentenzahlung des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten), können diese aufgrund der per 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen betreffend Vorsorgeausgleich in eine Rente umwandeln lassen, die von der Pensionskasse respektive Vorsorgeeinrichtung des geschiedenen unterhaltspflichtigen Ehegatten ausgezahlt wird. Dies hat den Vorteil, dass die Rentenzahlung nicht mit dem Tod des unterhaltspflichtigen geschiedenen Ehegatten endet, sondern mit dem eigenen Tod. Diese Änderung ist gemäss Übergangsbestimmungen jedoch nur noch bis zum 31. Dezember 2017 möglich. Wenn Sie eine solche Unterhaltsrente gemäss Art. 124 ZGB beziehen oder sich nicht sicher sind, sollten Sie dies so rasch wie möglich durch eine / einen auf Familienrecht spezialisierte Anwältin / Anwalt überprüfen lassen.