Ehe- und Partnerschaftsverträge
Es mag für den Einen oder die Andere unromantisch sein, aber als Anwältin empfehle ich Ihnen, von der Möglichkeit der Ehe- und Partnerschaftsverträge Gebrauch zu machen. Schwierige Fragen können viel einfacher geregelt werden, wenn Sie sich gut verstehen. Zudem bietet die inhaltliche Auseinandersetzung mit vielleicht persönlich unangenehmen aber notwendigen Themen, die nicht zum „Wolke 7“-Gefühl einer frischen Beziehung oder Ehe passen, die Partnerschaft sogar stärken. Lassen Sie sich beraten, ob in Ihrem Fall der Abschluss eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrags sinnvoll oder vielleicht sogar anzuraten ist. Machen Sie sich gemeinsam Gedanken, was Sie sich vorstellen und kommen Sie zu einer Beratung. Vielfach reicht eine grundsätzliche rechtliche Information schon aus, um Unsicherheiten oder Ängsten vorzubeugen oder um in der Lage zu sein, mit einem klaren Blick ein ganz bestimmtes Thema anzugehen und gemeinsam zu lösen.