Haftpflicht
Sie haben einen Unfall erlitten, oder eine medizinische Behandlung hat nicht den gewünschten Erfolg erzielt. Sie haben nun einen gesundheitlichen Schaden und sind in Ihrer Arbeitstätigkeit oder bei der Betreuung der Kinder und des Haushaltes eingeschränkt. Sie fragen sich zu Recht, ob jemand für diesen Schaden verantwortlich ist und allenfalls zusätzlich zu Unfallversicherung, Invalidenversicherung oder privater Taggeldversicherung für den verbleibenden Schaden aufzukommen hat.
Sie müssen wissen, dass Sie, falls ein Dritter haftpflichtig ist, Anspruch auf eine Entschädigung haben, welche über die Höhe der Entschädigung hinausgeht, welche Sie bereits durch Taggeld oder Renten einer Sozialversicherung erhalten. Es lohnt sich da- her, die Haftpflicht eines Dritten abzuklären und allenfalls gegen diesen Dritten, beziehungsweise gegen seine Versicherung vorzugehen. Hier muss beachten werden, dass man nicht lange warten kann, da der Anspruch auf eine Entschädigung verjähren oder verwirken könnte. Wenden Sie sich frühzeitig an uns, sobald Sie den Verdacht haben, jemand sei für den Schaden, der Ihnen entstanden ist, haftpflichtig.
Eine Haftung durch den Arbeitsgeber kann bestehen, wenn Sie bei der Arbeit einen Gesundheitsschaden, einen Arbeitsunfall erlitten haben. Oder wenn Sie bei der Arbeit einen sexuellen Übergriff erlitten haben. Somit sind sicherlich Arbeitsunfälle oder sonstige Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz geeignet, eine Arbeitgeberhaftung auszulösen. Wir beraten Sie gern im konkreten Fall, ob eine solche Haftung vorliegt und ob diese durchsetzbar ist.