Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Nichts ist so wenig gesetzlich geregelt, wie die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Bei der Auflösung einer solchen Gemeinschaft können Sie von vielen verschiedenen Juristen / Juristinnen mindestens genauso viele unterschiedliche Auskünfte bekommen. Da wird das Recht der einfachen Gesellschaft, Arbeitsrecht, Auftragsrecht, mitunter sogar analog das Eherecht herangezogen und je nachdem, welche gesetzlichen Bestimmungen konsultiert werden, kommt ein völlig anderes Ergebnis heraus. Und eine gerichtliche Liquidation führt in der Regel zu sehr unbefriedigenden Resultaten.

Wenn Sie als nicht verheiratetes respektive nicht verpartnerschaftetes Paar grössere gemeinsame Vermögenswerte schaffen, z.B. eine Liegenschaft kaufen oder ein gemeinsames Unternehmen gründen etc., oder wenn Sie gemeinsame Kinder haben, sich Gedanken über die Absicherung des Partners / der Partnerin machen, dann sollten Sie sich über die vertraglichen Regelungsmöglichkeiten beraten lassen.