Prozessführung

Prozessführung

Ist im Privatversicherungsrecht und Haftpflichtrecht keine aussergerichtliche Einigung möglich, so muss prozessiert werden. Wir vertreten Sie gerne durch alle Instanzen.

Das Sozialversicherungsrecht ist öffentliches Recht, Verwaltungsrecht. Es werden Verfügungen erlassen, welche dann mit dem entsprechenden Rechtsmittel angefochten werden müssen. Hier muss regelmässig der Rechtsweg eingeschlagen werden. Es handelt sich aber um finanzielle kostengünstigerer Prozesse, als die Zivilprozesse und, es sind alles schriftliche Verfahren. Sie müssen also in der Regel nicht vor Gericht erscheinen.

Auch im Sozialversicherungsrecht prozessieren wir für Sie bis vor Bundesgericht.