Unfallversicherung
Hatten Sie einen Unfall und sind seither arbeitsunfähig? Hier stellt sich die Frage, ob Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer obligatorisch für Berufsunfälle und Nichtberufsunfälle versichert sind (UVG). Oder ob Sie als selbständigerwerbende Person eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben, und wie die Konditionen dieser Versicherung sind. Die Leistung der obligatorischen Unfallversicherung umfasst nebst Heilungskosten (Arztkosten, Physiotherapie etc.), Taggeldleistungen, eine Invalidenrente, Hilflosen und Integritätsentschädigung, aber auch Leistungen bei Todesfällen durch Unfälle wie Witwe- oder Witwer- und Waisenrenten. Auch bei bestimmten Berufskrankheiten ist die Unfallversicherung für die Leistungen zuständig.
Oft ist es schwierig Krankheit und Unfall oder Krankheit und Berufskrankheit auseinander zu halten. Oft gibt es Probleme mit der Unfallversicherung bei der Höhe der Taggelder, bei der Höhe der Invalidität oder bei der Frage, ob Sie überhaupt Anspruch auf eine Invalidenrente haben. Dasselbe gilt auch bei anderen Leistungen, wie Integritätsentschädigung oder Hilflosenentschädigung. Wir unterstützen und beraten Sie bei diesen Fragen. Wir vertreten Sie auch im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren gegenüber der Unfallversicherung, auch bis vor Bundesgericht.
Es ist sehr wichtig, dass Sie sich frühzeitig an uns wenden, da im sozialversicherungsrechtlichen Verfahren nicht erstreckbare Fristen herrschen. Das heisst, wenn Sie eine Verfügung von einer Sozialversicherung (IV oder UVG) erhalten, hat der Fristenlauf bereits begonnen und es könnte knapp werden, um rechtzeitig Einsprache oder Beschwerde zu erheben. Wenden Sie sich lieber schon bevor die Versicherung Ihnen eine Verfügung zustellt an uns. Noch besser, schon bevor die Versicherung Sie zu einem medizinischen Gutachter geschickt hat.