Unterhalt

Unterhalt

Seit Anfang Januar 2017 gilt das neue Kinderunterhaltsrecht. Nichteheliche Kinder sollen gleich „behandelt“ werden, wie eheliche Kinder. Im Prinzip soll es einer Mutter ermöglicht werden, ihr kleines Kind selbst zu betreuen, ob sie nun mit dem Vater des Kindes verheiratet war oder nicht. Diese Gesetzesänderung hat sehr grosse Verunsicherung ausgelöst, da auch die Rechtsprechenden und die Rechtsberatenden noch keine klaren Vorgaben haben, wie der Unterhalt, insbesondere der Betreuungsunterhalt eines Kindes nun neu berechnet wird. In Kenntnis der im Kanton Zürich geltenden Grundsätze kann ich Ihnen eine Richtschnur geben und Sie dabei unterstützen, angemessene Lösungen zu finden, z.B. wenn Sie und Ihre Partnerin / Ihr Partner in einer Unterhaltsvereinbarung einen Kinderunterhalt festlegen möchten.