Werkeigentümerhaftung
Sind Sie auf dem Trottoir oder auf der Treppe hingefallen? Wurden Sie von einer Lifttüre eingeklemmt? Oder ist Ihnen ein Ast eines Baumes auf den Kopf gefallen? Dies sind alles Unfälle, bei welchen allenfalls eine Werkeigentümerhaftung vorliegen könnte. Wir beraten Sie und klären gerne für Sie ab, ob eine solche Haftung vorliegt. Wir vertreten Sie gegenüber dem Werkeigentümer bei der Durchsetzung des Anspruches auf Entschädigung aufgrund Ihres Gesundheitsschadens, sei es auf Verhandlungsebene, sei es vor Gericht.