Invalidenversicherung

Invalidenversicherung

Wenn Sie bereits seit einigen Monaten arbeitsunfähig sind, sei dies aus Krankheit oder aus Unfall, muss die Invalidenversicherung die Leistungen prüfen. Die Invalidenversicherung, wie auch die Unfallversicherung, prüft, ob Sie in Ihrer heutigen Tätigkeit, aber auch in einer anderen zumutbaren Tätigkeit noch arbeiten könnten und wie viele Stunden pro Tag. Dabei ist das „arbeiten könnten“ eine hypothetische Grösse. Sie wird aufgrund eines nicht bestehenden, ausgeglichenen Arbeitsmarktes berechnet. Auch hier besteht ein sozialversicherungsrechtliches Verfahren mit nicht erstreckbaren Fristen. Wenden Sie sich daher frühzeitig an uns, spätestens wenn Sie den Vorbescheid der IV-Stelle erhalten. Aber noch besser, bevor Sie die IV-Stelle zu einem medizinischen Gutachter schickt. Denn auch hier gilt, wie bei der Unfallversicherung: Wenn mal die Verfügung erlassen wurde, wird die Zeit knapp, um sinnvoll reagieren zu können.

Die Invalidenversicherung hat auch den Zweck, medizinische Massnahmen zu beschliessen um Ihnen zu helfen, sich wieder beruflich zu integrieren. Wir beraten Sie in dieser Angelegenheit und können Sie durch diesen Prozess begleiten.

Die Invalidenversicherung kommt nach oder parallel zur Krankentaggeldversicherung oder der Unfalltaggeldversicherung zum Zuge. Da es sich aber um langwierige Verfahren handelt, ist es sinnvoll, sich frühzeitig bei der IV-Stelle anzumelden. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn eine Invalidität droht.